{"id":40404,"title":"Luft nach oben: Wieso die EU-Fiskalregeln Spielraum f\u00fcr eine Reform der Schuldenbremse lassen","link":"https:\/\/bst-europe.eu\/de\/investment-budget\/luft-nach-oben-wieso-die-eu-fiskalregeln-spielraum-fur-eine-reform-der-schuldenbremse-lassen\/","date":"12. Dezember 2024","date_unix":1733986806,"date_modified_unix":1788343496,"date_iso":"2024-12-12T07:00:06+00:00","content":"<p>Die Haushaltspolitik steht derzeit im Zentrum der politischen Auseinandersetzung in Deutschland. Kern der Diskussion in der nun zu Ende gehenden Legislaturperiode war die Schuldenbremse im Grundgesetz. Bereits im Jahr 2022 wurde sie durch die Verankerung des Sonderverm\u00f6gens Bundeswehr im Grundgesetz in ihrer Wirkung abgeschw\u00e4cht, indem 100 Milliarden Euro neuer Schulden f\u00fcr Verteidigungsausgaben von ihrem Anwendungsbereich ausgenommen wurden. Im November 2023 pr\u00e4zisierte das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zum Klima- und Transformationsfonds (KTF), wie die Schuldenbremse im Einzelnen anzuwenden ist.<\/p>\n<p>In der Folge hat sich eine rege Debatte dar\u00fcber entsponnen, ob und wie die Schuldenbremse zu reformieren sei, um wichtige Investitionsbedarfe stemmen zu k\u00f6nnen. Vorschl\u00e4ge dazu kamen etwa von der <a href=\"https:\/\/www.bundesbank.de\/resource\/blob\/889644\/ecd0c4b6a1da711d8df1fd446561fb63\/mL\/2022-04-schuldenbremse-data.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" aria-label=\"\u00d6ffnet in einem neuen Tab\" >Bundesbank,<\/a> dem <a href=\"https:\/\/www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de\/jahresgutachten-2024.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" aria-label=\"\u00d6ffnet in einem neuen Tab\" >Sachverst\u00e4ndigenrat,<\/a> dem <a href=\"https:\/\/bdi.eu\/themenfelder\/energie-und-klima\/transformationspfade\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" aria-label=\"\u00d6ffnet in einem neuen Tab\" >Bundesverband der Deutschen Industrie<\/a> oder vom <a href=\"https:\/\/www.imf.org\/en\/Publications\/CR\/Issues\/2024\/07\/17\/Germany-2024-Article-IV-Consultation-Press-Release-Staff-Report-and-Statement-by-the-552080\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" aria-label=\"\u00d6ffnet in einem neuen Tab\" >Internationalen W\u00e4hrungsfonds.<\/a> Gegen eine Reform wird allerdings immer wieder der Einwand vorgebracht, die gerade erst reformierten EU-Fiskalregeln seien f\u00fcr Deutschland im Ergebnis restriktiver als die Schuldenbremse. Tr\u00e4fe dies zu, w\u00e4re eine Reform der Schuldenbremse entweder wertlos oder aber der neu geschaffene Spielraum k\u00f6nnte nur zum Preis des Bruchs europ\u00e4ischer Regeln genutzt werden.<\/p>\n<p>In diesem Papier untersuchen wir die Interaktion zwischen den EU-Fiskalregeln und der Schuldenbremse und kommen zu einem differenzierten Ergebnis: Erstens enthalten die europ\u00e4ischen Regeln systematisch mehr Spielraum f\u00fcr schuldenfinanzierte Ausgaben als die Schuldenbremse. Dieser zus\u00e4tzliche Spielraum\u00a0 ergibt\u00a0 sich\u00a0 sowohl\u00a0 bei\u00a0 der Festlegung des mehrj\u00e4hrigen Ausgabenpfades als auch danach bei der \u00dcberwachung der Regeln. Der Spielraum w\u00e4chst zweitens dadurch, dass schuldenfinanzierte Ausgaben f\u00fcr die St\u00e4rkung von Wachstum und Wachstumspotenzial genutzt und sie von Reformen begleitet werden, die das Wachstumspotenzial anheben. Drittens beschr\u00e4nken die europ\u00e4ischen Regeln die Ausweitung konsumtiver Ausgaben deutlich. Eine Ausnahme hiervon bilden allerdings Verteidigungsausgaben.<\/p>\n<p>Der genaue zus\u00e4tzliche Spielraum l\u00e4sst sich dabei nicht seri\u00f6s beziffern, weil er von einer Vielzahl von Annahmen und Faktoren abh\u00e4ngt. N\u00e4herungsweise l\u00e4sst sich sagen, dass die numerischen Vorgaben der Regeln gegen\u00fcber der Schuldenbremse einen zus\u00e4tzlichen Spielraum f\u00fcr strukturelle Verschuldung von 1,15 % des BIP \u2013 etwa 48 Mrd. Euro j\u00e4hrlich \u2013 einr\u00e4umen. Dieser Spielraum wird allerdings durch die Verschuldung von Kommunen und Sozialversicherungen beeinflusst, ist derzeit schon in Teilen durch das bald auslaufende Bundeswehr-Sonderverm\u00f6gen belegt und seine Aussch\u00f6pfung h\u00e4ngt stark von einer St\u00e4rkung des Wachstums und des Wachstumspotenzials ab. Umgekehrt ergeben sich \u00fcber die numerischen Vorgaben hinaus allerdings auch in der \u00dcberwachung weitere M\u00f6glichkeiten, die dazu f\u00fchren k\u00f6nnen, dass der Spielraum im Ergebnis deutlich gr\u00f6\u00dfer als die o. g. 48 Mrd. ist.<\/p>\n<p>Die EU-Fiskalregeln stehen einer Reform der Schuldenbremse zur Erh\u00f6hung von Investitions- und Verteidigungsausgaben damit nicht im Wege. F\u00fcr eine solche Reform gibt es <a href=\"https:\/\/www.bertelsmann-stiftung.de\/de\/unsere-projekte\/nachhaltig-wirtschaften\/projektnachrichten\/deutsche-schuldenbremse-auf-dem-pruefstand\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" aria-label=\"\u00d6ffnet in einem neuen Tab\" >gute \u00f6konomische Gr\u00fcnde.<\/a> Allerdings begrenzen die EU-Fiskalregeln den Raum f\u00fcr eine Reform, die vor allem das Ziel h\u00e4tte, konsumtive Ausgaben jenseits des Verteidigungsbereiches zu erh\u00f6hen und durch Schulden zu finanzieren.<\/p>\n<h2>Die Schuldenbremse und die EU- Fiskalregeln: \u00c4hnlichkeiten und Unterschiede<\/h2>\n<p>Schuldenbremse und EU-Regeln verfolgen \u00e4hnliche Ziele: Durch eine Einschr\u00e4nkung der zul\u00e4ssigen Neuverschuldung soll die Tragf\u00e4higkeit der Staatsschulden langfristig gesichert werden. Jenseits der Ziele gibt es allerdings eine Reihe von wichtigen Unterschieden:<\/p>\n<p><strong>Anwendungsbereich<\/strong>:\u00a0 \u00a0 \u00a0Die deutsche Schuldenbremse gilt nur f\u00fcr Bund und L\u00e4nder, die EU-Fiskalregeln betrachten hingegen den Gesamtstaat \u2013 und damit auch Kommunen, Sozialversicherungen und auch das von der Schuldenbremse ausgeschlossene Sonder- verm\u00f6gen f\u00fcr die Bundeswehr. Deshalb gilt auch: Die meisten Verrenkungen, die derzeit innerstaatlich gemacht werden, um die Schuldenbremse zu umgehen, lassen die europ\u00e4ischen Regeln kalt. Ein weiterer Unterschied: Die Schuldenbremse gilt v\u00f6llig unabh\u00e4ngig vom Schuldenstand. Der reformierte pr\u00e4ventive Arm der EU- Fiskalregeln ist hingegen praktisch nur bindend, wenn der Schuldenstand \u00fcber 60 % liegt.<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-40427\" src=\"https:\/\/bst-europe.eu\/wp-content\/uploads\/sites\/24\/2026\/09\/Die-neuen-EU-Fiskalregeln.png\" alt=\"Die neuen EU Fiskalregeln\" width=\"1626\" height=\"614\" srcset=\"https:\/\/bst-europe.eu\/wp-content\/uploads\/sites\/24\/2026\/09\/Die-neuen-EU-Fiskalregeln.png 1626w, https:\/\/bst-europe.eu\/wp-content\/uploads\/sites\/24\/2026\/09\/Die-neuen-EU-Fiskalregeln-768x290.png 768w, https:\/\/bst-europe.eu\/wp-content\/uploads\/sites\/24\/2026\/09\/Die-neuen-EU-Fiskalregeln-1536x580.png 1536w\" sizes=\"auto, (max-width: 1626px) 100vw, 1626px\" \/><\/p>\n<p><strong>\u00dcberwachungsgr\u00f6\u00dfe<\/strong>:\u00a0 \u00a0 \u00a0Die Schuldenbremse reguliert zuvorderst die zul\u00e4ssige <em>geplante <\/em>Nettokreditaufnahme im Rahmen der Aufstellung der Haushalte von Bund und L\u00e4ndern. F\u00fcr den Bund gilt ein maximales strukturelles Defizit von 0,35 %, f\u00fcr die L\u00e4nder ist kein solches strukturelles Defizit zul\u00e4ssig. Die EU-Fiskalregeln \u00fcberwachen hingegen die <em>tats\u00e4chliche <\/em>Einhaltung eines Nettoprim\u00e4rausgabenpfades \u2013 also die Einhaltung eines vereinbarten Wachstums- pfades f\u00fcr die Staatsausgaben bereinigt um Zinskosten, Einmaleffekte und konjunkturelle Ausgaben f\u00fcr Arbeitslosigkeit. Der Pfad ist Ergebnis eines iterativen Prozesses: Die Kommission\u00a0 schickt\u00a0 einen\u00a0 individuellen \u201eReferenzpfad\u201c an die Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten formulieren einen \u201eFinanzpolitisch-Strukturellen Plan\u201c, der den angestrebten Pfad und Ma\u00dfnahmen zu seiner Erreichung enth\u00e4lt. Dieser Plan wird von der Kommission gepr\u00fcft und schlie\u00dflich vom Rat auf Empfehlung der Kommission angenommen und damit verbindlich.<\/p>\n<p><strong>Zeithorizont<\/strong>:\u00a0 \u00a0 \u00a0Die Schuldenbremse wird jedes Jahr neu f\u00fcr die Haushaltsplanung angewandt. Der Ausgabenpfad der EU- Fiskalregeln wird f\u00fcr vier Jahre festgelegt und seine Einhaltung von der Kommission \u00fcberpr\u00fcft. Kommt eine neue Regierung ins Amt, hat sie das Recht, einen neuen Plan einzureichen. Dauert ihre Legislaturperiode f\u00fcnf Jahre, kann auch der Plan f\u00fcr f\u00fcnf Jahre gelten. Davon zu unterscheiden ist au\u00dferdem die \u201cVerl\u00e4ngerung des Anpassungszeitraums\u201d von vier auf sieben Jahre. Eine solche Verl\u00e4ngerung ist m\u00f6glich, wenn sich Mitgliedsl\u00e4nder zur Umsetzung von Reformen und Investitionen verpflichten. In diesem Fall wird der Ausgabenpfad so kalibriert, dass die Vorgaben an den Anpassungspfad zur Schuldentragf\u00e4higkeit erst nach sieben Jahren eingehalten sein m\u00fcssen. Das bedeutet aber nicht, dass dann auch der Pfad f\u00fcr sieben Jahre festgelegt wird \u2013 er gilt ungeachtet des betrachteten Anpassungszeitraums immer f\u00fcr vier bzw. f\u00fcnf Jahre.<\/p>\n<p><strong>\u00dcberwachung<\/strong>:\u00a0 \u00a0 \u00a0Die Nichteinhaltung der Schuldenbremse\u00a0 kann,\u00a0 wie\u00a0 bei\u00a0 der KTF-Entscheidung, zur Nichtigkeit von (Nachtrags-)Haushaltsgesetzen f\u00fchren und damit zu unmittelbaren Effekten f\u00fcr den Haushalt selbst. Die Nichteinhaltung des Ausgabenpfades der EU-Regeln f\u00fchrt bei \u00dcberschreitung bestimmter Schwellenwerte (0,3 % des BIPs in einem Jahr oder 0,6 % kumulativ \u00fcber mehrere Jahre) zur Pr\u00fcfung, ob ein Defizitverfahren gegen den Mitgliedstaat er\u00f6ffnet werden soll. Dabei werden eine Reihe von Faktoren ber\u00fccksichtigt: Unter anderem wird noch einmal \u00f6konomisch bewertet und seit der Reform auch die Erh\u00f6hung von Verteidigungsausgaben mildernd ber\u00fcck- sichtigt. Im Defizitverfahren k\u00f6nnen am Ende des Weges finanzielle Sanktionen, nicht aber die Nichtigkeit des nationalen Haushalts- gesetzes stehen.<\/p>\n<h2>Ausgangsposition f\u00fcr die neue Bundesregierung<\/h2>\n<p>Der Bruch der Ampelkoalition hat die Verhandlungen zwischen EU-Kommission und Bundesregierung \u00fcber den deutschen Ausgabenpfad auf Eis gelegt. Deutschland wird einen Plan voraussichtlich erst vorlegen, wenn die neue Bundesregierung im Amt ist und ihre Haushaltsplanung f\u00fcr 2025 und 2026 abgeschlossen hat. Dies ist fr\u00fchestens f\u00fcr den Sommer 2025 zu erwarten. Dieses Vorgehen ergibt Sinn, denn zum einen kann eine \u00dcbergangsregierung ohne Bundestags- mehrheit keine politisch verbindlichen Zusagen \u00fcber langfristige Ausgaben- und Reformpl\u00e4ne machen und zum anderen hat die n\u00e4chste Bundesregierung ohnehin das Recht, einen neuen Plan vorzulegen.<\/p>\n<p>Dieser ver\u00e4nderte Zeitplan verkompliziert genaue Voraussagen \u00fcber den Spielraum f\u00fcr eine Schuldenbremsenreform im Rahmen der EU-Regeln aus zwei Gr\u00fcnden: Erstens hat die Kommission f\u00fcr alle L\u00e4nder, die einen Plan eingereicht haben, mittlerweile, wie rechtlich vorgeschrieben, <a href=\"https:\/\/economy-finance.ec.europa.eu\/economic-and-fiscal-governance\/stability-and-growth-pact\/preventive-arm\/national-medium-term-fiscal-structural-plans_en\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" aria-label=\"\u00d6ffnet in einem neuen Tab\" >den Referenzpfad und ein<\/a> <a href=\"https:\/\/economy-finance.ec.europa.eu\/economic-and-fiscal-governance\/stability-and-growth-pact\/preventive-arm\/national-medium-term-fiscal-structural-plans_en\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" aria-label=\"\u00d6ffnet in einem neuen Tab\" >Excel-Sheet<\/a> ver\u00f6ffentlicht, mit dem sich die Vorgaben und die darunter liegenden Analysen nachvollziehen lassen. F\u00fcr die derzeit f\u00fcnf L\u00e4nder, die aufgrund von Neuwahlen oder andauernder Regierungs- bildung noch keinen Plan eingereicht haben \u2013 Belgien, Bulgarien, Deutschland, Litauen und \u00d6sterreich \u2013 ist das gem\u00e4\u00df der Regeln nicht der Fall. Entsprechend ist nicht \u00f6ffentlich bekannt, auf Basis welcher m\u00f6glichen Ausgabenpfade und auf Basis welcher Annahmen bisher zwischen Kommission und Bundesregierung verhandelt wurde.<\/p>\n<p>Viel wichtiger ist aber, dass die bisherigen Diskussionen bis zum Sommer 2025, wenn die Bundesregierung einen neuen Plan vorlegen wird, weitgehend Makulatur sein werden. Bis dahin wird sich die Datenlage u. a. zur Entwicklung der Staatsfinanzen 2024 auf allen Ebenen vom Bund bis zu den Kommunen sowie zu allen makro- \u00f6konomischen Annahmen weiterentwickelt haben. Die bisher ver\u00f6ffentlichten Analysen der Kommission f\u00fcr andere Mitgliedstaaten zeigen, dass bereits kleinere Abweichungen in den zugrundeliegenden Daten und Annah- men die Vorgaben f\u00fcr den Ausgabenpfad erheblich ver\u00e4ndern k\u00f6nnen. Entsprechend wird die Kommission der n\u00e4chsten Bundes- regierung entweder offiziell einen neuen Referenzpfad schicken oder informell kommunizieren, welchen Pfad sie angesichts der ver\u00e4nderten Zahlen f\u00fcr plausibel halten w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Aus all dem folgt, dass eine Aussage \u00fcber die Spielr\u00e4ume, die eine neue Bundesregierung im Sommer 2025 im Rahmen der Festlegung des Plans haben wird, nur sehr begrenzt m\u00f6glich ist. Wir wissen derzeit schlicht nicht, welchen Pfad die Kommissionsmethode auf Basis der dann bekannten Daten f\u00fcr die Jahre 2025 bis 2028 vorgeben wird.<\/p>\n<p>Die entscheidende Frage f\u00fcr die aktuelle Diskussion ist allerdings auch eine andere: Lassen die neuen EU-Regeln systematisch und unter bestimmten Voraussetzung Raum f\u00fcr Verschuldung, der durch die Schulden- bremse bisher verhindert wird? Ein solcher systematischer Spielraum ist gleich dreifach gegeben:<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-40429\" src=\"https:\/\/bst-europe.eu\/wp-content\/uploads\/sites\/24\/2026\/09\/Spielraume-der-EU-Fiskalregeln-gegenuber-Schuldenbremse.png\" alt=\"Spielra\u0308ume der EU-Fiskalregeln gegenu\u0308ber Schuldenbremse\" width=\"1265\" height=\"781\" srcset=\"https:\/\/bst-europe.eu\/wp-content\/uploads\/sites\/24\/2026\/09\/Spielraume-der-EU-Fiskalregeln-gegenuber-Schuldenbremse.png 1265w, https:\/\/bst-europe.eu\/wp-content\/uploads\/sites\/24\/2026\/09\/Spielraume-der-EU-Fiskalregeln-gegenuber-Schuldenbremse-768x474.png 768w\" sizes=\"auto, (max-width: 1265px) 100vw, 1265px\" \/><\/p>\n<p><strong>Spielraum 1: Unter 60 Prozent ist alles offen <\/strong>Die Schuldenbremse gilt v\u00f6llig unabh\u00e4ngig vom Schuldenstand: Egal ob Deutschland bei 6, 60 oder 600 Prozent vom BIP steht, das erlaubte strukturelle Defizit ist stets dasselbe. Tats\u00e4chlich ist davon auszugehen, dass die Schuldenbremse in ihrer jetzigen Form zu einem immer weiter sinkenden Schuldenstand f\u00fchrt, der laut Sachverst\u00e4ndigenrat <a href=\"https:\/\/www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de\/fileadmin\/dateiablage\/gutachten\/jg201920\/JG201920_05_Schulden.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" aria-label=\"\u00d6ffnet in einem neuen Tab\" >langfristig gegen 12 % konvergiert.<\/a> Die EU- Regeln differenzieren\u00a0 dagegen drastisch:<\/p>\n<p>Solange der Schuldenstand unter 60 % liegt und das nominale Defizit 3 % nicht \u00fcbersteigt, sehen sie keine Er\u00f6ffnung eines Defizit- verfahrens vor, selbst wenn der festgelegte Ausgabenpfad formal verletzt wird.<\/p>\n<p>Da die Regeln in ihrer reformierten Form vor Einleitung eines formalen Defizitverfahrens \u00fcber keinen Sanktionsmechanismus mehr verf\u00fcgen, bedeutet dies, dass Mitgliedstaaten bei der Wahl ihrer Fiskalpolitik weitgehend frei sind, solange sie diese beiden Grenzen nicht \u00fcberschreiten. Zwar kann die Kommission auch von sich aus ohne \u00dcberschreitung der Referenzwerte t\u00e4tig werden, wenn sie das Risiko eines \u00fcberm\u00e4\u00dfigen Defizits als gegeben sieht. Praktisch d\u00fcrfte dies allerdings vor allem in Hinblick auf eine m\u00f6gliche Verletzung des 3 Prozent Defizitkriteriums relevant sein.<\/p>\n<p>Deutschland liegt bereits jetzt bei etwa 63 %. Der Sachverst\u00e4ndigenrat<a href=\"https:\/\/www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de\/fileadmin\/dateiablage\/PolicyBrief\/pb2024\/240130_PM_Schuldenbremse_pragmatisch_anpassen.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" aria-label=\"\u00d6ffnet in einem neuen Tab\" > geht davon aus,<\/a> dass der Schuldenstand unter Anwendung der Schuldenbremse noch in diesem Jahrzehnt deutlich unter 60 % sinken wird. In diesem Fall w\u00e4re nur noch die Schulden- bremse bindend, w\u00e4hrend die EU-Regeln alle Freiheiten lie\u00dfen. Schon deshalb ist die Aussage, die EU-Regeln seien genauso restriktiv oder sogar restriktiver als die Schuldenbremse, schlicht falsch.<\/p>\n<h2>Spielraum 2: Die numerischen Vorgaben der EU-Regeln sind weniger strikt<\/h2>\n<p>Bei einem Schuldenstand von \u00fcber 60 % gelten\u00a0 die\u00a0 Regeln\u00a0 des\u00a0 sogenannten \u201epr\u00e4ventiven Arms\u201c. Dieser bezeichnet die fiskalpolitische \u00dcberwachung, bevor ein formales Defizitverfahren eingeleitet wird. Dieser Teil der Regeln wurde in den vergangenen Jahren umfassend reformiert und die \u00dcberwachung wie oben beschrieben auf die Einhaltung eines mehrj\u00e4hrigen Ausgabenpfades fokussiert.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Kalibrierung des Ausgabenpfads f\u00fcr vier Jahre f\u00fcr jeden Mitgliedstaat werden numerische Grenzen f\u00fcr Defizit und Schuldenstandreduktion sowie eine von der Kommission erstellte Schuldentragf\u00e4higkeitsanalyse herangezogen:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px\">\u2022 <em>Deficit Safeguard<\/em>:\u00a0 \u00a0 \u00a0Erstens darf der Pfad in keinem Planjahr zu einem strukturellen Defizit \u2013 also das Defizit bereinigt um Konjunktureinfl\u00fcsse \u2013 von mehr als 1,5 % des BIP f\u00fchren. Diese Deficit Safeguard bildet die starrste Vorgabe im neuen Regelwerk und zugleich die obere Grenze f\u00fcr die geplante strukturelle Neuverschul- dung bei der Festlegung des Ausgaben- pfads. Sie ist deutlich weniger restriktiv als die Schuldenbremse, die das j\u00e4hrliche strukturelle Defizit f\u00fcr den Bund auf 0,35 % begrenzt; den Bundesl\u00e4ndern ist gar kein strukturelles Defizit erlaubt. Dadurch ergibt sich, wenn allein die Deficit Safeguard betrachtet wird, ein j\u00e4hrlicher zus\u00e4tzlicher Spielraum von 1,15 % des BIP oder gut 48 Milliarden Euro. Allerdings gilt dieser Spielraum f\u00fcr den Gesamtstaat \u2013 also f\u00fcr den Bund inklusive von der Schuldenbremse ausgenommene Sonderverm\u00f6gen, L\u00e4nder, Kommunen und Sozialversicherungen. Derzeit belegt das Bundeswehr-Sonderverm\u00f6gen mit kredit- finanzierten\u00a0\u00a0 Ausgaben\u00a0\u00a0 von\u00a0\u00a0 ca. 20 Milliarden Euro j\u00e4hrlich knapp die H\u00e4lfte dieses zus\u00e4tzlichen Spielraums; das Sonderverm\u00f6gen l\u00e4uft allerdings ohne weitere Verfassungs\u00e4nderung aus, sobald die\u00a0 im\u00a0 Grundgesetz\u00a0 festgelegten 100 Milliarden Euro ausgesch\u00f6pft sind. Hinzu kommen die Defizite der \u00fcbrigen staatlichen Ebenen, die sich beispielsweise zuletzt 2023 netto auf etwa 4,3 Milliarden Euro beliefen, aber von Jahr zu Jahr stark schwanken. Der Spielraum, der sich f\u00fcr den Bund aus der Deficit Safeguard ergibt, ist deshalb nicht punktgenau bestimmbar. In jedem Fall liegt er allerdings deutlich \u00fcber der von der Schuldenbremse vorge- gebenen Grenze. Damit dieser Spielraum allerdings genutzt werden kann, m\u00fcssen auch die beiden anderen Vorgaben zur Festlegung des Ausgabenpfades erf\u00fcllt sein.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px\">\u2022 <em>Debt Safeguard<\/em>:\u00a0 \u00a0 \u00a0Die zweite numerische Vorgabe f\u00fcr den Ausgabenpfad besteht f\u00fcr L\u00e4nder mit einem Schuldenstand zwischen 60 und 90 % darin, dass ihr Pfad dazu f\u00fchrt, dass sie ihren Schuldenstand im Durchschnitt \u00fcber den vier- oder sieben- j\u00e4hrigen Planhorizont um 0,5 Prozent- punkte j\u00e4hrlich verringern. Da der Schuldenstand ein Quotient aus ausstehenden Schulden und nominalem BIP ist und au\u00dferdem der Durchschnitt \u00fcber mehrere Jahre gebildet wird, wirkt die Debt Safeguard bei normalen nominalen Wachstumsraten in der Regel weniger beschr\u00e4nkend als die Deficit Safeguard. <a href=\"https:\/\/www.bruegel.org\/system\/files\/2024-07\/PB%2010%202024.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" aria-label=\"\u00d6ffnet in einem neuen Tab\" >Darvas et al. (2024)<\/a> zeigen beispielsweise anhand von Daten aus dem Fr\u00fchjahr 2024, dass die Debt Safeguard in ihrer Prognose f\u00fcr keinen Mitgliedsstaat au\u00dfer Finnland der begrenzente Faktor sein sollte. Das galt damals auch noch f\u00fcr Deutschland. Dieses Bild hat sich in der Zwischenzeit leicht ver\u00e4ndert. Da die deutsche Wirtschaft laut aktueller Prognosen in den kommenden Jahren nur an\u00e4misch wachsen wird und au\u00dferdem die Inflation f\u00e4llt, gibt es zurzeit eine Reihe von Konstellationen, in denen die Debt Safeguard st\u00e4rker als die Deficit Safeguard wirkt und damit den oben beschriebenen Spielraum ein- schr\u00e4nkt. Daraus ergibt sich, dass Deutschland den Spielraum, der sich aus der Deficit Safeguard ergibt, nur mit h\u00f6heren nominalen Wachstumsraten nutzen kann.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px\">\u2022 <em>Schuldentragf\u00e4higkeitsanalyse<\/em>:\u00a0 \u00a0 \u00a0\u00dcber die beiden numerischen Beschr\u00e4nkungen hinaus muss der Ausgabenpfad au\u00dferdem sicherstellen, dass er ausweislich der Schuldentragf\u00e4higkeitsanalyse (Debt Sustainability Analysis, DSA) der Kommission dazu f\u00fchrt, dass der Schuldenstand am Ende der vier- bzw. siebenj\u00e4hrigen Anpassungsperiode ohne weitere politische Ma\u00dfnahmen sinkt oder unter 60 % bleibt. Wesentliche Treiber sind hier die Annahmen \u00fcber Zinskosten, Potenzialwachstum, Inflation und nominales Wachstum. In vielen F\u00e4llen ist die DSA der eigentlich begrenzende Faktor f\u00fcr die zul\u00e4ssige Neuverschuldung. Laut Prognose von <a href=\"https:\/\/www.bruegel.org\/system\/files\/2024-07\/PB%2010%202024.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" aria-label=\"\u00d6ffnet in einem neuen Tab\" >Darvas et al. (2024)<\/a> fallen weder Deficit noch Debt Safeguard f\u00fcr die meisten L\u00e4ndern nennenswert ins Gewicht. F\u00fcr Deutschland d\u00fcrfte sich die durch die DSA notwendige Anpassung aufgrund der weiter eingetr\u00fcbten Wachstumsprognose und h\u00f6herer Ausgaben im Jahr 2024 noch einmal versch\u00e4rft haben.<\/p>\n<p>F\u00fcr Deutschland l\u00e4sst sich also aufgrund aller vorhandener Makrodaten \u2013 und insbesondere des langsamen nominalen Wachstums wie auch des langsamen Potenzialwachstums \u2013 davon ausgehen, dass Debt Safeguard und DSA den durch die Deficit Safeguard einger\u00e4umten Spielraum derzeit relevant einschr\u00e4nken. Dies gilt insbesondere, wenn ein vierj\u00e4hriger Anpassungszeitraum gew\u00e4hlt wird.\u00a0 Aber\u00a0 auch\u00a0 bei einem\u00a0 verl\u00e4ngerten Anpassungszeitraum ist davon auszugehen, dass die Deficit Safeguard ohne weitere Ma\u00dfnahmen derzeit nicht voll ausgesch\u00f6pft werden kann.<\/p>\n<p>Dies kann sich \u00e4ndern, wenn Deutschland sein nominales Wachstum wie auch sein Potenzialwachstum deutlich erh\u00f6ht. F\u00fcr die n\u00e4chste Bundesregierung bedeutet das zwei Dinge.<\/p>\n<p>Erstens w\u00fcrde eine Schuldenbremsenreform vor allem dann nicht mit den EU-Regeln in Konflikt kommen, wenn sie von einem wachstums- und potenzialsteigernden Paket aus Reformen und Investitionen flankiert w\u00fcrde. Das bedeutet zum einen, dass mehr Ausgaben in Bereiche gelenkt werden m\u00fcssten, die entweder einen direkten Wachstumseffekt haben oder das Wachstumspotenzial nachhaltig steigern. Zum anderen m\u00fcsste eine Schuldenbremsen- reform von Strukturreformen in Bereichen wie Arbeitsmarkt, Rentenpolitik und B\u00fcrokratieabbau begleitet werden, die Wachstumseffekte erzeugen, ohne zu gro\u00dfen Mehrausgaben zu f\u00fchren. Ein solches Paket w\u00e4re allein schon n\u00f6tig, um den Anpassungs- zeitraum von vier auf sieben Jahre zu verl\u00e4ngern.<\/p>\n<p>Allerdings d\u00fcrfte eine Verl\u00e4ngerung des Anpassungszeitraums alleine nicht aus- reichen, um den vollen Spielraum der Deficit Safeguard nutzen zu k\u00f6nnen. Zweitens m\u00fcsste die Bundesregierung daher auf europ\u00e4ischer Ebene auf eine Anpassung der technischen Methode f\u00fcr die DSA dr\u00e4ngen: Bisher werden geplante Reformen und Investitionen bei der DSA \u00fcberhaupt nicht ber\u00fccksichtigt. Das war sinnvoll, solange die Analyse ein reines Beobachtungstool zur Beschreibung von Risiken war. Wurden Reformen\u00a0 umgesetzt,\u00a0 konnten\u00a0 sie\u00a0 im n\u00e4chsten Beobachtungszyklus ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n<p>Nun wird die DSA allerdings genutzt, um rechtlich verbindliche Pfade von bis zu vier Jahren Laufzeit zu kalibrieren. Dabei f\u00fchrt die Nichtber\u00fccksichtigung geplanter Reformen und Investitionen zu perversen Anreizen: Ist der Pfad einmal festgelegt, kann die Durchf\u00fchrung von Reformen erst nach Ablauf der Planperiode zu mehr fiskalischem Spielraum f\u00fchren. Dann ist die entsprechende Regierung in der Regel gar nicht mehr im Amt. W\u00fcrde eine Regierung etwa im ersten Jahr ihrer Amtszeit das Renteneintrittsalter deutlich heraufsetzen \u2013 eine Ma\u00dfnahme, die klare und langanhaltende positive Wirkung auf Alterungskosten und Potenzialwachstum h\u00e4tte und eigentlich in jeder \u00f6konomisch plausiblen DSA ber\u00fccksichtigt werden m\u00fcsste \u2013 w\u00fcrde sich der Ausgabenpfad nicht um einen Cent nach oben bewegen. Dies mindert den Anreiz f\u00fcr politisch kostspielige Reformen im Interesse der Schulden- tragf\u00e4higkeit deutlich.<\/p>\n<p>Dieser falsche Anreiz k\u00f6nnte durch eine Anpassung der Methode f\u00fcr die DSA geheilt werden. Eine \u00c4nderung der Gesetzestexte ist daf\u00fcr nicht erforderlich. Die Verordnung \u00fcber den pr\u00e4ventiven Arm regelt schon heute, dass Mitgliedstaaten einen vom Referenzpfad der Kommission abweichenden Pfad in ihren Plan schreiben\u00a0\u00a0 k\u00f6nnen,\u00a0\u00a0 wenn\u00a0\u00a0 sie\u00a0\u00a0 daf\u00fcr \u201estichhaltige und datengest\u00fctzte wirtschaft- liche Gr\u00fcnde\u201c vorbringen. Dies sollte sich auch in der untergesetzlich festgelegten DSA- Methode widerspiegeln, \u00fcber deren zuk\u00fcnftige Ausgestaltung voraussichtlich ein Unterausschuss des Wirtschaftspolitischen Ausschuss der EU, ein mit Mitgliedstaatenvertretern besetztes Gremium, befinden wird.<\/p>\n<p>Ist eine \u00c4nderung der Methode kurzfristig nicht m\u00f6glich, k\u00f6nnen durchgef\u00fchrte Reformen allerdings bei der \u00dcberwachung der Regeln ber\u00fccksichtigt werden (s. u.). In diesem Fall w\u00fcrde der Pfad unter der Annahme kalibriert, dass keine Reformen get\u00e4tigt werden, die \u00dcberschreitung des Pfades im Fall der Umsetzung von Reformen aber ausdr\u00fccklich toleriert. Dies ist systematisch in den Regeln bereits angelegt, allerdings im Sinne einer koh\u00e4renten horizontalen Durchsetzung der Regeln und einer f\u00fcr die Glaubw\u00fcrdigkeit der Regeln zentralen Gleichbehandlung aller Mitglied- staaten nur die zweitbeste L\u00f6sung.<\/p>\n<p>Zusammenfassend l\u00e4sst sich also sagen: Die EU-Fiskalregeln r\u00e4umen in der Phase der Festlegung des Ausgabenpfades im Jahr etwa 48 Milliarden Euro zus\u00e4tzlicher Verschuldung im Vergleich zur Schuldenbremse ein \u2013 dieser Spielraum muss allerdings zwischen Bund, L\u00e4ndern, Kommunen und Sozialver- sicherungen verteilt werden. Das Bundeswehr-Sonderverm\u00f6gen belegt derzeit etwa die H\u00e4lfte dieses Spielraums, f\u00e4llt aber ohne weitere Grundgesetz\u00e4nderung ab 2028 weg. Zur vollen Ausnutzung dieses Spielraums ben\u00f6tigt Deutschland deutlich h\u00f6here Wachstums- und Potenzial- wachstumszahlen. Deshalb m\u00fcsste eine Schuldenbremsenreform mit einem ambitionierten Reform- und Investitionspaket verbunden sein. Andernfalls beschr\u00e4nken die EU-Regeln absehbar den Spielraum, den eine Schuldenbremsenreform schaffen w\u00fcrde. Aus \u00f6konomischer Sicht ist dies zu begr\u00fc\u00dfen und verdeutlicht, dass die EU-Regeln anders als die Schuldenbremse darauf angelegt sind, wachstumssteigernde Reformen anzureizen. Dies gilt umso mehr, wenn diese Reformen nicht nur zu einer Verl\u00e4ngerung der Anpassungsperiode f\u00fchren k\u00f6nnen, sondern auch in der DSA angemessen ber\u00fccksichtigt werden k\u00f6nnten.<\/p>\n<h2>Spielraum 3: Die \u00dcberwachung der EU- Regeln ber\u00fccksichtigt \u00f6konomische und sicherheitspolitische Faktoren<\/h2>\n<p>Die EU-Regeln lassen allerdings nicht nur in ihrer Planungsphase alle vier Jahre mehr Spielraum als die Schuldenbremse \u2013 sie sind auch in ihrer \u00dcberwachung besser an die \u00f6konomischen Umst\u00e4nde angepasst. Vor allem drei Aspekte verleihen zus\u00e4tzliche Flexibilit\u00e4t.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px\">\u2022 <strong><em>Ausgabenregel<\/em><\/strong>:\u00a0 \u00a0 Die Einhaltung der neuen Regeln wird anhand eines einzigen Indikators \u00fcberwacht: Ist der Ausgabenpfad einmal f\u00fcr vier bzw. f\u00fcnf Jahre festgelegt, \u00fcberpr\u00fcft die Kommission ausschlie\u00dflich, ob sich Mitgliedsl\u00e4nder an die Vorgaben zum Wachstum der Nettoprim\u00e4rausgaben halten. Andere Parameter wie Schuldenstand oder strukturelles Defizit werden im Vollzug nicht mehr ber\u00fccksichtigt. Daraus ergeben sich weitere Spielr\u00e4ume, die sich insbesondere in Abschwungphasen stabilisierend auf die Volkswirtschaften auswirken.<br \/>\nKommt es zu einem Abschwung und brechen dadurch staatliche Einnahmen ein, kann der Ausgabenpfad trotzdem weiter gehalten und die Differenz \u00fcber zus\u00e4tzliche Verschuldung gedeckt werden. Au\u00dferdem werden konjunkturbedingte Mehrausgaben f\u00fcr Arbeitslosigkeit aus den Staatsausgaben herausgerechnet. Dadurch wirken die europ\u00e4ischen Regeln weniger prozyklisch als etwa die Schuldenbremse, deren Konjunktur- komponente die im Nachhinein \u2013 insbesondere in Abschw\u00fcngen \u2013 h\u00e4ufig falsch berechnete Produktionsl\u00fccke als<br \/>\nMa\u00dfstab heranzieht. Auch pl\u00f6tzliche Anstiege bei den Zinskosten k\u00f6nnen abgefedert werden, da sich der Ausgabenpfad auf die Nettoprim\u00e4r- ausgaben \u2013 also ohne Zinsausgaben \u2013 bezieht. Hinzu kommt, dass Mehrausga- ben f\u00fcr die Kofinanzierung von EU- Programmen bei der \u00dcberpr\u00fcfung der Nettoprim\u00e4rausgaben ebenfalls nicht ber\u00fccksichtigt werden. Die alleinige Betrachtung des Netto- prim\u00e4rausgabenpfades war aus guten Gr\u00fcnden die zentrale Neuerung der Reform der Regeln: Das alte Regelwerk \u00fcberwachte wie die Schuldenbremse vor allem das strukturelle Defizit. Die EU- Regeln sind nun \u00f6konomisch sinnvoller ausgestaltet. In Deutschland steht derzeit allerdings die Schuldenbremse der Nutzung dieser neuen Flexibilit\u00e4t im Weg.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px\">\u2022 <em><strong>Kontrollkonto<\/strong><\/em>:\u00a0 \u00a0 Zweitens sind begrenzte \u00dcberschreitungen des Ausgabenpfads im neuen System erlaubt. Dies tr\u00e4gt der Tatsache Rechnung, dass Haushalts- planung keine exakte Wissenschaft ist, sondern auf Prognosen und Annahmen beruht. Das Regelwerk nutzt zur \u00dcberwachung dieser \u00dcberschreitungen ein Kontrollkonto, auf das nach Abschluss des Haushaltsjahres \u00dcber- wie Untererf\u00fcllung des Ausgabenpfades gebucht werden (auch die Schulden- bremse kennt dieses Instrument, das aber in der Praxis keine Bedeutung hat, weil sie de facto vor allem in der Haushaltsplanung Wirkung entfaltet). Erst wenn das Konto ein kumuliertes Defizit von 0,6 % des BIP oder in einem einzelnen Jahr eine \u00dcberschreitung von 0,3 % des BIP aufweist, muss die Kommission pr\u00fcfen, ob ein Defizitverfahren eingeleitet werden soll. Im deutschen Fall entspricht das einerAbweichung\u00a0 nach\u00a0 oben\u00a0 von\u00a0 etwa 13 Milliarden in einem einzelnen Jahr oder 26 Milliarden kumulativ \u00fcber den gesamten Anpassungszeitraum hinweg. Auch aus dieser Regelung ergeben sich also relevante Spielr\u00e4ume, die sowohl bei der j\u00e4hrlichen Haushaltsplanung wie auch beim Auftauchen unvorhergesehener Finanzierungsbedarfe genutzt werden k\u00f6nnen<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px\">\u2022 <em><strong>Pr\u00fcfung eines Defizitverfahrens und Sonderregel f\u00fcr Verteidigungsausgaben: \u00a0\u00a0<\/strong><\/em>Verletzt ein Haushaltsgesetz die Schuldenbremse, kann es vom Bundesverfassungsgericht f\u00fcr nichtig erkl\u00e4rt werden \u2013 so geschehen mit dem 2. Nachtragshaushalt 2021. Dies gilt unabh\u00e4ngig vom sachlichen Hintergrund der \u00dcbertretung. Die EU-Regeln ber\u00fccksichtigen hingegen den \u00f6kono- mischen und sicherheitspolitischen Kontext der \u00dcberschreitung: F\u00fchrt eine \u00dcberschreitung des Ausgabenpfads zu einer Verletzung der Schwellenwerte des Kontrollkontos, erstellt die Kommission einen Bericht und entscheidet, ob sie die Er\u00f6ffnung eines Defizitverfahrens f\u00fcr das betroffene Land empfiehlt. Im Defizitverfahren gilt dann eine Mindest- anpassung des strukturellen Defizits um 0,5 % des BIPs pro Jahr und am Ende des Weges k\u00f6nnen Sanktionen verh\u00e4ngt werden.<br \/>\nIn ihrem Bericht ber\u00fccksichtigt die Kommission allerdings eine Reihe von \u00f6konomischen und politischen Faktoren: Etwa, ob die Ausgaben f\u00fcr Investitionen \u00fcber der Neuverschuldung liegen, wie sich Wachstum und Wachstumspotenzial seit Festlegung des Pfades entwickelt haben und wie die im Plan versprochenen Reformen\u00a0 umgesetzt\u00a0 wurden.<br \/>\nDie letzteren beiden Faktoren sind dabei besonders wichtig: Wenn etwa eine Reform umgesetzt wurde, die das Potenzialwachstum erh\u00f6ht, aber zum Zeitpunkt der Festlegung des Pfades aufgrund der oben beschriebenen methodischen Probleme noch nicht ber\u00fccksichtigt wurde, lie\u00dfe sich gut begr\u00fcndet argumentieren, warum eine \u00dcberschreitung des Ausgabenpfades zul\u00e4ssig ist. Au\u00dferdem \u2013 und das ist eine wichtige Neuerung seit der Reform \u2013 ist eine \u201eErh\u00f6hung der staatlichen Investitionen in die Verteidigung\u201c erstmals ein eigener \u201eeinschl\u00e4giger Faktor\u201c bei dieser Betrachtung. De facto sind dies allerdings keine Investitionen im \u00f6konomischen Sinne.<br \/>\nDie Kommission nimmt im Rahmen des Berichts eine \u201eausgewogene Gesamt- bewertung aller einschl\u00e4gigen Faktoren\u201c vor. Das hei\u00dft: Die Frage, ob ein Defizitverfahren auf Basis einer \u00dcberschreitung des Ausgabenpfades er\u00f6ffnet wird, h\u00e4ngt wesentlich von der Bewertung der Kommission ab. Insbesondere wenn die \u00dcberschreitung von einer Verbesserung der Makro- bedingungen aufgrund von Reformen begleitet oder von einer Erh\u00f6hung der Verteidigungsausgaben getrieben, k\u00f6nnte die Kommission zu dem Schluss kommen, dass eine \u00dcberschreitung des Ausgaben- pfades zul\u00e4ssig ist und damit kein Defizitverfahren er\u00f6ffnet wird.<\/p>\n<p>Zusammengefasst ergeben sich damit im Rahmen der \u00dcberwachung eine Reihe von gerade f\u00fcr die n\u00e4chste Bundesregierung relevanten Fallkonstellationen, in denen die EU-Regeln absehbar mehr Spielraum als die Schuldenbremse einr\u00e4umen.<\/p>\n<h1>Ausblick<\/h1>\n<p>Die EU-Fiskalregeln er\u00f6ffnen deutlich mehr Spielraum f\u00fcr bestimmte schuldenfinanzierte Ausgaben als die Schuldenbremse. Das gilt insbesondere f\u00fcr Ausgaben, die das Wachstum und das Wachstumspotenzial erh\u00f6hen, sowie f\u00fcr Ausgaben in Verteidigung. Je st\u00e4rker Ausgaben au\u00dferdem von Reformen begleitet sind, die ihrerseits potenzial- steigernd wirken und die Schuldentrag- f\u00e4higkeit st\u00e4rken, desto gr\u00f6\u00dfer wird der Spielraum. Eine schuldenfinanzierte Finanzie- rung von Konsumausgaben jenseits des Verteidigungsbereiches ist hingegen innerhalb der Regeln nur in sehr engen Grenzen \u2013 und vermutlich nicht \u00fcber das bisher schon bestehende Ma\u00df \u2013 m\u00f6glich. Diesen Umstand k\u00f6nnte sich eine Schulden- bremsenreform zunutze machen. Gerade weil die EU-Fiskalregeln im Gegensatz zur Schuldenbremse nicht blind gegen\u00fcber der Art der zu finanzierenden Ausgaben sind, k\u00f6nnen sie als sinnvolle Begrenzung im Rahmen einer Lockerung der Schulden- bremse dienen.<\/p>\n<p><strong>About the authors<\/strong><\/p>\n<p>Lucas Guttenberg heads our Europe programme as its Director. His own research focuses on the EU budget, EU economic and fiscal policy coordination, Germany\u2019s role in the EU and the Franco-German relationship.<\/p>\n<p>Dr. Nils Redeker is Acting Co-Director of the Jacques Delors Centre and leads their policy work on European economic policy.<\/p>\n","excerpt":"<p>Die Haushaltspolitik steht derzeit im Zentrum der politischen Auseinandersetzung in Deutschland. 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